Dies ist ein Demo-Shop zu Testzwecken – Bestellungen werden nicht abgewickelt. Verwerfen
Skip to content1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Dienstleistungen, Produktionen und Angebote der Celphone Schweiz AG (nachfolgend „Celphone“) an ihre Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1.2. Diese AGB gelten sowohl für Geschäftskunden (B2B) als auch für Konsumenten (B2C), sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wird. Als Konsument gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Celphone ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4. Ein Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Celphone, spätestens jedoch mit der Ausführung der Lieferung oder Dienstleistung zustande.
2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Einzelvertrag nebst allfälligen Leistungsbeschreibungen.
2.2. Angebote von Celphone sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, für die Dauer von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum unverbindlich.
2.3. Celphone behält sich an allen Plänen, technischen Unterlagen, Zeichnungen, Software und sonstigen Dokumenten sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Celphone weder Dritten zugänglich gemacht noch ausserhalb des vereinbarten Zweckes genutzt werden.
2.4. Der Kunde ist verpflichtet, Celphone rechtzeitig auf besondere gesetzliche, behördliche oder technische Vorschriften am Bestimmungsort hinzuweisen, die sich auf die Ausführung, die Montage oder den Betrieb der Geräte beziehen.
3.1. Sofern Celphone dem Kunden Gateway-as-a-Service (GaaS) oder damit verbundene Online-/Cloud-Dienste bereitstellt, gewährt Celphone dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung dieser Dienste.
3.2. Celphone bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der GaaS-Infrastruktur. Ausgenommen von der Verfügbarkeit sind geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die ausserhalb des Einflussbereichs von Celphone liegen (z. B. Ausfälle öffentlicher Telekommunikationsnetze, höhere Gewalt).
3.3. Der Kunde ist für die Sicherstellung der Mindestanforderungen an seine Hardware, Netzwerkanbindung und Software-Schnittstellen zur Nutzung der GaaS-Dienste selbst verantwortlich.
4.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.), Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten sowie allfälliger Zollabgaben bei Exportlieferungen.
4.2. Dienstleistungen, Regiearbeiten, Wegzeiten und Zuschläge werden nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Ansätzen und Tarifen von Celphone abgerechnet.
4.3. Rechnungen von Celphone sind innerhalb von 20 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug auf das angegebene Konto zu begleichen.
4.4. Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Celphone ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie Mahngebühren und Inkassokosten geltend zu machen. Bei Verzug ist Celphone zudem berechtigt, laufende GaaS-Dienste oder Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
4.5. Für Konsumenten (B2C) richtet sich der Verzugszins nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 104 OR, 5 % p.a.).
5.1. Lieferfristen und Terminangaben sind Orientierungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten durch den Kunden voraus (z. B. Bereitstellung von Unterlagen, Erteilung von Freigaben).
5.3. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur oder Frachtführer auf den Kunden über (EXW gemäss Incoterms 2020, sofern nicht anders vereinbart). Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn Celphone die Versandkosten übernommen hat.
6.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Schweizerischen Obligationenrechts (OR Art. 197 ff.).
6.2. Der Kunde hat die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel Celphone unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Prüf- und Rügepflicht).
6.3. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung nach Wahl von Celphone durch kostenlose Nachbesserung (Reparatur) oder durch Ersatzlieferung.
6.4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, normale Abnutzung, äussere Einflüsse oder Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen entstanden sind.
6.5. Sonderregelung für Konsumenten (B2C): Bei Verkäufen an Konsumenten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Minderung, Wandelung oder Ersatzlieferung) nach Massgabe des Schweizer Obligationenrechts (Art. 197 ff. OR). Allfällige vertragliche Haftungsausschlüsse gelten gegenüber Konsumenten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.
7.1. Celphone haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei rechtswidriger Absicht (Vorsatz) oder grober Fahrlässigkeit.
7.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, Mängelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsausfall wird im gesetzlich zulässigen Umfang vollständig ausgeschlossen.
7.3. Die Haftung für Hilfspersonen von Celphone wird gemäss Art. 101 Abs. 2 OR vollständig ausgeschlossen.
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von Celphone.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zum vollständigen Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
9.1. Die von Celphone gelieferten Produkte, Software und Technologien können Schweizer, europäischen oder US-amerikanischen Exportkontrollbestimmungen und Embargovorschriften unterliegen.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren nationalen und internationalen Export- und Reexportkontrollbestimmungen einzuhalten. Eine Weitergabe oder Ausfuhr in wiederausfuhrgesperrte Länder oder an sanktionierte Personen/Unternehmen ist ohne behördliche Genehmigung untersagt.
10.1. Celphone verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) sowie – soweit anwendbar – der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
10.2. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der Betroffenen sind in der Datenschutzerklärung von Celphone geregelt, die auf der Website einzusehen ist.
11.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.3. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht / CISG).
11.4. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Celphone Schweiz AG zuständige Gerichtsstand (Bezirk Uster / Kanton Zürich, Schweiz). Celphone bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.
11.5. Gerichtsstand bei Konsumenten (B2C): Für Klagen eines Konsumenten ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien zuständig (Art. 32 ZPO). Für Klagen von Celphone gegen einen Konsumenten ist das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei zuständig.
Celphone Schweiz AG
Stand: Juli 2026